Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
Beseitigung von Rechtsunsicherheit und Rechtsanwendungsungleichheit im Rechtsmittelrecht: vollständige Abschaffung der unanfechtbaren Zurückweisung von Berufungen durch Beschluss ("Zurückweisungsbeschluss");<br /> Änderung § 522 sowie Folgeänderung §§ 523 und 552a Zivilprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch C067 und C080<br /> Wiedervorlage siehe GESTA 18. WP C094