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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-33049

Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung

Stage enactedUpdated 16d ago

Zur Sicherstellung der Rechtsanwendungsgleichheit Aufhebung der Unanfechtbarkeit des Zurückweisungsbeschlusses im Berufungsverfahren durch Zulassung des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH (Gleichstellung von Zurückweisungsbeschluss mit Berufungsurteil), sprachliche Klarstellung insbes. betr. ausgeschlossenem Ermessensspielraum, Verlängerung der Streitwertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden von 20<strong>.</strong>000 Euro bis zum 31. Dezember 2013; Übernahme des allgemeinen Rechtsbeschwerdeverfahrens für den Bereich der Insolvenzordnung<strong>;</strong><br /> Änderung § 522 Zivilprozessordnung, Aufhebung § 7 Insolvenzordnung, Änderung § 26 und Einfügung § 38a Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Änderung Art. 102 und Einfügung Art. 130&hellip; Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch C067 und C080<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Ausgestaltung des Zurückweisungsbeschlusses als Soll-Vorschrift, Klarstellungen, vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils, weitere Verlängerung der Streitwertgrenze bis 2014; Änderung der Fristregelungen betr. Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung;<br /> Erneute Änderung § 522 sowie zusätzliche Änderung §§ 586 und 708 Zivilprozessordnung, erneute Änderung § 26 und Änderung § 36a Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung