Gesetz zur Änderung des § 42 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes und des § 9 Abs. 3 und 4 des Eigenheimzulagengesetzes (G-SIG: 13020995)
<b>Bezug:</b> Siehe auch L021 und L034 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 42 Wohngeldgesetz: Erweiterung der Verordnungsermächtigung zur Ermöglichung einer Verlängerung der Ende 1998 auslaufenden Wohngeldsonderregelungen für die neuen Bundesländer; Änderung § 9 Eigenheimzulagengesetz: Verlängerung der Zusatzförderung für Niedrigenergiehäuser um zwei Jahre. Es entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 225 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Verlängerung der Wohngeldsonderregelungen für die neuen Bundesländer * Eigenheimzulagengesetz/Änderung § 9 EigZulG betr. Verlängerung der Förderung von Niedrigenergiehäusern * Energieeinsparung/Verlängerung der Niedrigenergiehausförderung betr. § 9 EigZulG * Haus/Verlängerung der Niedrigenergiehausförderung betr. § 9 EigZulG