Gesetz zur Änderung des § 33 Gerichtsverfassungsgesetz (G-SIG: 15019729)
<strong>Bezug:</strong> Vorschläge verschiedener Landesjustizverwaltungen <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung § 33 Gerichtsverfassungsgesetz: mangelhafte Deutschkenntnisse als Ausschlussgrund für die Ausübung des Ehrenamts als Schöffe. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Schöffe/Mangelhafte Deutschkenntnisse als Ausschlussgrund für Schöffen * Deutsche Sprache/Mangelhafte Deutschkenntnisse als Ausschlussgrund für Schöffen