... Gesetz zur Änderung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes (G-SIG: 10020368)
<strong>Bezug:</strong> In der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage B39 (BT-Drs 10/2114) u.d.T. "Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften", Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung von Art.2 § 2 und Art.3 § 3 des 2. Haushaltsstrukturgesetzes: Änderung der Anrechnungsregelung für Versorgungsempfänger mit zusätzlichen Rentenbezügen durch Minderung des nach § 55 BeamtVG bzw. § 55a Soldatenversorgungsgesetz zu berücksichtigenden Rentenbetrags um 20 v.H. Kosten entstehen insgesamt für den Öffentlichen Dienst 1986 in Höhe von 17 Mio DM, 1987 von 22 Mio DM, 1988 von 31 Mio DM, 1989 von 42 Mio DM und 1990 von 54 Mio DM.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Beamtenversorgungsgesetz/Änderung der Anrechnungsregelung für Versorgungsempfänger mit zusätzlichen Rentenbezügen durch Minderung des nach § 55 BeamtVG bzw. § 55a Soldatenversorgungsgesetz zu berücksichtigenden Rentenbetrags um 20 v.H. * Versorgungsempfänger/ Änderung der Anrechnungsregelung für Versorgungsempfänger mit zusätzlichen Rentenbezügen durch Minderung des nach § 55 BeamtVG bzw. § 55a Soldatenversorgungsgesetz zu berücksichtigenden Rentenbetrags um 20 v.H. * Sozialrente/Änderung der Anrechnungsregelung für Versorgungsempfänger mit zusätzlichen Rentenbezügen durch Minderung des nach § 55 BeamtVG bzw. § 55a Soldatenversorgungsgesetz zu berücksichtigenden Rentenbetrags um 20 v.H. * Soldatenversorgungsgesetz/Änderung der Anrechnungsregelung für Versorgungsempfänger mit zusätzlichen Rentenbezügen durch Minderung des nach § 55 BeamtVG bzw. § 55a Soldatenversorgungsgesetz zu berücksichtigenden Rentenbetrags um 20 v.H.