Gesetz zur Änderung des § 13b Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz - BauGBÄG)
Schaffung neuen Wohnraums durch erleichtertes Ausweisen von Wohnraumflächen für Kommunen: Aufstellung von Bebauungsplänen zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, Verlängerung der aktuellen Befristung um 3 Jahre bis zum 31. Dezember 2022;<br /> Änderung § 13b Baugesetzbuch