Gesetz zur Änderung der Zivilprozessordnung
Beseitigung der auch nach dem Änderungsgesetz von 2011 fortbestehenden Rechtsunsicherheit und Rechtsanwendungsungleichheit im Rechtsmittelrecht: vollständige Abschaffung der unanfechtbaren Zurückweisung von Berufungen durch Beschluss ("Zurückweisungsbeschluss");<br /> Änderung § 522 sowie Folgeänderung §§ 523 und 552a sowie 708 Zivilprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung, s. GESTA 17. WP C073<br /> Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 17/5363 (GESTA 17. WP C080) in geringfügig erweiterter Fassung