Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit durch Abschaffung des auf das BMVg übertragenen Bestimmungsrechtes des BMJ betr. Besetzung der Wehrdienstsenate beim Bundesverwaltungsgericht;<br /> Änderung § 80 Wehrdisziplinarordnung<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.