Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (G-SIG: 15019277)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 48 Verwaltungsgerichtsordnung: Erweiterung des Katalogs ermittlungsintensiver Verfahren mit Begrenzung auf die Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte als Tatsacheninstanz in Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher, ökologischer oder politischer Bedeutung, Beseitigung von Auslegungsschwierigkeiten in der bestehenden Fassung des § 48 VwGO. Der Gesetzentwurf ist kostenneutral. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Oberverwaltungsgericht/Ermittlungsintensive Verfahren in der alleinigen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte