... Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (G-SIG: 14019489)
<b>Bezug:</b> Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von § 99 VwGO mit Art. 19 GG vom 27. Oktober 1999 (BvR 385/90) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung und Ergänzung versch. §§ Verwaltungsgerichtsordnung: Regelung für Konflikte zwischen individuellem Rechtsschutzinteresse und staatlichem Geheimschutzinteresse (Entscheidung durch ein Oberverwaltungsgericht als für ein Land zuständiger Zentralinstanz), Abschaffung des Zulassungsverfahrens für Beschwerden in Prozesskostenhilfestreitigkeiten, Verlängerung der Begründungsfrist für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde, erweiterter Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht, Aufhebung der Gerichtskostenfreiheit für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern, Festlegung des Rechtswegs für Ausgleichsansprüche gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz sowie pauschale Geltendmachung für Porto und Telekommunikationsgebühren durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts; Übergangsregelungen. Das Gesetz führt zu einer Verringerung von Verwaltungsaufwand. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Geheimschutz/Regelung betr. Auskünfte durch Sicherheitsbehörden im Gerichtsverfahren * Verfassungsschutz/Regelung betr. Auskünfte durch Sicherheitsbehörden im Gerichtsverfahren * Prozesskostenhilfe/ Neuregelung der Beschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren * Sozialleistung/Aufhebung der Kostenfreiheit für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern * Posttarif/Pauschale Geltendmachung von Post- und Telekommunikationsgebühren durch Behörden gem. VwGO