Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (G-SIG: 11020138)
<strong>Inhalt:</strong> Einfügung eines § 43a und Änderung der §§ 47, 113 und 154 VwGO: Klagebefugnis von Umweltverbänden im gesamten Bereich des Umweltrechts ohne das Erfordernis der individuellen Betroffenheit, Übernahme der Gerichtskosten im Falle des Unterliegens im gerichtlichen Verfahren. Es entstehen Kosten in nicht bezifferbarer Höhe. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz/Klagebefugnis für Umweltschutzverbände * Verbandsklage/ Klagebefugnis für Umweltschutzverbände * Gerichtskosten/Übernahme der Kosten im Falle des Unterliegens klagender Umweltschutzverbände