Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz - GVVG-ÄndG)
Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution zur Reduzierung der Gefahren "ausländischer terroristischer Kämpfer" durch Strafbarkeit des Reisens zum Zwecke der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten (Terrorismus); Zusammenführung der Strafbestimmungen betr. Terrorismusfinanzierung, Anhebung der Mindeststrafbarkeit bei Verzicht auf Erheblichkeitsschwelle; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief, Post und Fernmeldegeheimnis sowie der Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Änderung §§ 89a und 261 sowie Einfügung § 89c Strafgesetzbuch, Folgeänderungen in weiteren 7 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 24. September 2014 betr. Threats to international peace and security caused by terrorist acts (S/Res/2178 (2014))<br /> Evaluierungsbericht der Financial Action Task Force (FATF) betr. Wirksamkeit des Internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 36/15 GESTA C050<br /> Siehe auch GESTA B031/B032<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen betr. Terrorismusfinanzierung (geringfügige Erweiterung des Vorsatzes, Möglichkeit der tätigen Reue);<br /> Änderung § 89c Strafgesetzbuch