Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (Gesetz zur Stärkung der Verletztenrechte) (G-SIG: 14019243)
<b>Bezug:</b> Übernahme von Teilen des in der 13. Wahlperiode nicht mehr verabschiedeten Entwurfs eines 2. Opferschutzgesetzes, BT Drs 13/ 6899 (s.GESTA 13.WP 2b-C108) <br><br><b>Inhalt:</b> Neubestimmung der Rolle des Verletzten im Strafprozess, Weiterentwicklung zu einer gleichberechtigten Prozessbeteiligung: Pflicht zu Belehrung über Rechte von psychisch Verletzten vor Beginn der Aussage, Rücksichtnahme auf das Schamgefühl bei körperlichen Untersuchungen, Verbot der Herausgabe von Bild-Ton-Trägern mit Aussagen von Verbrechensopfern gegen deren Willen, Stärkung der Rolle des nichtanwaltlichen Zeugenbeistands; Sicherung der aktiven Teilnahme am Verfahren durch Akteneinsichtsrecht des Verletzten und Erweiterung von Rechten im Zusammenhang mit der Nebenklagebefugnis; verbesserte Möglichkeit für Geschädigte zur Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen; Änderung versch. §§ Strafprozessordnung. Dem Bund entstehen keine, den Ländern geringe Kosten durch Vollzugsaufwand. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Verbrechensopfer/Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (Gesetz zur Stärkung der Verletztenrechte) * Zeuge/Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (Gesetz zur Stärkung der Verletztenrechte)