Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (G-SIG: 14019697)
<b>Bezug:</b> Rechtsprechung einiger Landgerichte, dass es in Fällen der molekulargenetischen Untersuchung von Spurenmaterial keiner richterlichen Anordnung bedürfe, weshalb die Datenspeicherung beim BKA unterbleibt Siehe auch C127 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 81f Strafprozessordnung: Präzisierung der Erfordernis einer richterlichen Anordnung bei der Anordnung für die molekulargenetische Untersuchung von Spurenmaterial. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Folgeänderung zum Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, Regelung für den Einsatz von IMSI-Catchern bei der Überwachung der Telekommunikation von Straftätern (neuer § 100i Strafprozessordnung), Einziehung von Wertersatz auch durch die Staatsanwaltschaft. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Genomanalyse/Änderung § 81f StPO betr. DNA-Analyse * IMSI-Catcher/ Regelung des Einsatzes von IMSI-Catchern * Überwachung des Fernmeldeverkehrs/Regelung des Einsatzes von IMSI-Catchern * Vermögensstrafe/Einziehung von Wertersatz durch die Staatsanwaltschaft