Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten
<span>Erweiterung der einfachgesetzlichen Reichweite der Beschlagnahmefreiheit von Abgeordneten: Ausdehnung auf Mitglieder der Bundesversammlung und deutsche Mitglieder des EP sowie vom Abgeordnetenbüro auch auf den sog. funktionellen Herrschaftsbereich eines Abgeordneten oder einer Hilfsperson;</span><br /> <span>Änderung §§ 53 und 97 Strafprozessordnung</span><br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span><span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juli 2003 zu Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg bei Abgeordneten (2 BvR 508/01, BVerfGE 108, 241)<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>Klarstellende rechtsförmliche Änderungen betr. Systematik des Beschlagnahmeschutzes durch stärkere Unterscheidung nach Berufsgruppen;</span><br /> Erneute Änderung § 97 StPO</span>