Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen
Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowie zur verfahrensübergreifenden Datenanalyse mittels automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung;<br /> Einfügung §§ 98d und 98e sowie Änderung § 101 Strafprozessordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur Nutzung von Analyseplattformen zur Gefahrenabwehr (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20)