... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Beschränkung der Laienverteidigung
Beschränkung der Möglichkeit der ausnahmsweisen Zulassung von Laienverteidigern in Strafverfahren auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen zur Verhinderung des Missbrauchs des Gerichtssaals als Forum für extremistische Propaganda oder politischen Aktivismus;<br /> Änderung § 138 Strafprozessordnung sowie Einfügung § 19 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 271/25 GESTA 21. WP C013