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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-113974

Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung (§ 110 Abs. 1, § 111f Abs. 3, § 163a Abs. 6 StPO) (G-SIG: 14019589)

Stage rejectedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Vorschläge der Justiz- und Innenministerkonferenz vom 24. November in Bonn zur Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft; Abschlussbericht der ressortübergreifenden Projektgruppe "Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren" vom 6. Juni 2000 <br><br><b>Inhalt:</b> Effektivere Gestaltung des Ermittlungsverfahrens: Durchsicht von Papieren bei Durchsuchungen durch Hilfsbeamte auf Weisung des Staatsanwalts, Vollzug des Arrests bei der Pfändung in bewegliche Sachen zur Sicherung des Wertersatzverfalls durch Staatsanwaltschaft oder Hilfsbeamte, Erscheinens- und Aussagepflicht von Zeugen auf polizeiliche Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft; Änderung der §§ 110, 111f und 163a Strafprozessordnung. Die Erscheinens- und Aussagepflicht von Zeugen könnte zu vermehrtem, nicht bezifferbarem Mehraufwand führen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ermittlungsverfahren/Verbesserung der Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren * Staatsanwalt/Verbesserung der Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren