... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung
Ausweitung der strafrechtlichen Regelung der Zeugenvernehmung Minderjähriger durch den Vorsitzenden auf erwachsene Opfer schwerster Sexualdelikte wegen der vergleichbaren Schutzbedürftigkeit der Personengruppen;<br /> Änderung § 241a Strafprozessordnung