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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-154527

... Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung (G-SIG: 12020539)

Stage otherUpdated 4mo ago

<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1973 (BVerfGE 36, 264 ff) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 121 Strafprozeßordnung: Erhöhung der zulässigen Dauer der Untersuchungshaft auf neun Monate bei bestimmten schweren Straftaten (Vergewaltigung, Menschenhandel, Mord usw.) bzw. bei Verzicht auf die erste besondere Haftprüfung, Ruhen der Vorlagefrist bei bevorstehender Hauptverhandlung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Untersuchungshaft/Erhöhung der zulässigen Dauer der Untersuchungshaft bei schweren Straftaten * Organisierte Kriminalität/Erhöhung der zulässigen Dauer der Untersuchungshaft bei schweren Straftaten