Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung (G-SIG: 00020184)
<strong>Bezug:</strong> Zusammengeführt aus Teilen von "Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens" C13 (BT-Drs 08/322), "Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979)" C18 (BT-Drs 08/976) und "Zweites Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens" C21 (BT-Drs 08/996); siehe auch B51 (BT-Drs 08/1845)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Zusammenführung von Drs 8/322, Art.1 Nr.6, Art. 2 und 3, Drs 8/976, Art.1 Nr.11, Drs 8/996, Art.2 und Drs 8/1283 in einem Gesetzentwurf: Änderung der §§ 103, 127, 138a, 138b und 148 StPO, Einfügung der §§ 111, 163b und 163c StPO; Erweiterung des Rechts der Durchsuchung von Wohnungen, Regelung der Einrichtung von Kontrollstellen und Schaffung einer Rechtsgrundlage für Identitätsfeststellungen, Erweiterung der Vorschriften zum Verteidigerausschluß und Ergänzung der Vorschriften zur Überwachung des Verteidigerverkehrs (Trennscheibe); Einschränkung von Art.2 und 13 GG.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verteidiger im Strafverfahren/Erweiterung der Vorschriften zum Verteidigerausschluß und Ergänzung der Vorschriften zur Verteidigerüberwachung (Trennscheibe) * Strafprozeßordnung/Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung * Haussuchung/Erweiterung des Rechts zur Durchsuchung von Wohnungen * Grundgesetz: Art.2/ Einschränkung von Art.2 Abs.2 Satz 2 des Grundgesetzes betr. Einrichtung von Kontrollstellen und Identitätsfeststellung * Grundgesetz: Art.13/Einschränkung von Art.13 GG betr. Unverletzlichkeit der Wohnung * Personenkontrolle/Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Einrichtung von Kontrollstellen und für Identitätsfeststellungen * Geschäftsordnung des Bundestages (22.05.1970): § 59 - Erklärungen zur Abstimmung/Zurückweisung des Bundesratseinspruchs auch namens der Abg. Coppik und Meinike (Oberhausen)