Gesetz zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (G-SIG: 11020012)
<b>Bezug:</b> Wiedervorlage des bereits in der 10.WP eingebrachten Gesetzentwurfs (s. GESTA 10.WP G73, Abschlußband S. 1052) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 368n RVO: Klärung des strittigen Begriffs der "Einzelfallvergütung" für Einzelleistungen poliklinischer Einrichtungen von Hochschulen, grundsätzliche Vergütung mit 80 v.H. gleichartiger Leistungen von Kassenärzten, entsprechende Anwendung im Bereich der Ersatzkassen. Finanzielle Auswirkungen können nicht geschätzt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Poliklinik/Neuregelung der Einzelfallvergütung * Ambulante Krankenpflege/Leistungsvergütung bei poliklinischen Leistungen * Universitätsklinik/Neuregelung der Einzelfallvergütung