Gesetz zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes
Organisatorische Änderungen aufgrund gewandelter Aufgabenstellungen: Eingliederung des Bundesausgleichsamtes in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, Übernahme der Dienstaufsicht vom Bundesministerium des Innern;<br /> Änderung Anlage I Bundesbesoldungsgesetz, §§ 2 und 3 Finanzverwaltungsgesetz sowie §§ 301b und 312 Lastenausgleichsgesetz<br /> <br /> Die Regelung verursacht keine unmittelbaren Haushaltsausgaben, die eintretende verwaltungsmäßige Entlastung ist noch nicht bezifferbar.