Gesetz zur Änderung der Kostenordnung (Begrenzung der Notargebühren) (G-SIG: 14019826)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 39 Kostenordnung: Entlastung der Wirtschaft von Notargebühren für bestimmte Beurkundungen, insbesondere im Zusammenhang mit Umwandlungen und Beteiligungsverträgen, Klarstellung der Gebührenbegünstigung bei der Hofübergabe in der Landwirtschaft. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Notar/Begrenzung der Notargebühren bei bestimmten Beurkundungen * Landwirtschaftsbetrieb/Begrenzung der Notargebühren bei Hofübergaben in der Landwirtschaft * Gesellschaftsrecht/Begrenzung der Notargebühren bei bestimmten Beurkundungen