... Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung
Klarstellung betr. Notwendigkeit der vollständigen Veröffentlichung (mit Tenor und Beschlussgründen, aber ohne festgesetzte Beträge) des Beschlusses über Vergütung und erstattungsfähige Auslagen des Insolvenzverwalters in einem Insolvenzverfahren, Ausnahmeregelung;<br /> Änderung § 64 Insolvenzordnung<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 70/22 GESTA 20. WP C009