... Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung
Klarstellung betr. Notwendigkeit der vollständigen Veröffentlichung (mit Tenor und Beschlussgründen, aber ohne festgesetzte Beträge) des Beschlusses über Vergütung und erstattungsfähige Auslagen des Insolvenzverwalters in einem Insolvenzverfahren, Ausnahmeregelung;<br /> Änderung § 64 Insolvenzordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 70/22 in der Fassung BR-Drs 67/20 (Beschluss) (GESTA 19. WP C129)