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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-93321

Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen (G-SIG: 15019167)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Entschließung des Deutschen Bundestages zum Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I) auf BT Drs. 15/98 (s. E005); Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1992 (GewArch 1992 S. 386), Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 2000 (1 BvR 608/99) und vom 27. September 2000 (1 BvR 2176/98) Siehe auch D015, D017, E024, E027 und E032 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 1 Handwerksordnung: Klarstellung betr. nicht zum Kernbereich eines Handwerks gehörende Tätigkeit, insbesondere zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in diesem Rahmen (damit Öffnung handwerklicher Tätigkeiten für Ich-AGs). Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Änderung § 90 Handwerksordnung: Möglichkeit für Handwerksgesellen, sich nach sechs Jahren Berufserfahrung mit einem Qualifizierungsnachweis im kaufmännischen Bereich selbständig zu machen, Zugehörigkeit dieser Unternehmen zum Handwerkskammerbereich. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kleine und mittlere Unternehmen/Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen * Ich-AG/ Öffnung handwerklicher Tätigkeiten für Ich-AGs * Meisterprüfung/ Zulassung bestimmter handwerklicher Gewerbetätigkeiten ohne Meisterprüfung