Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
Umwandlung von Straf- und Übertretungstatbeständen in Ordnungswidrigkeiten sowie von Ordnungswidrigkeiten mit einem erheblichen Unrechtsgehalt in Vergehen; Einrichtung eines Gewerbezentralregisters im Bundeszentralregister Berlin zur Erfassung von gewerbebezogenen Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsentscheidungen, insbesondere Gewerbeuntersagungen; Bereinigung gegenstandslos gewordener Vorschriften sowie Anpassung veralteter Vorschriften an zeitgemäße Erfordernisse;<br /> Neufassung §§ 143 bis 148 (Straf- und Bußgeldvorschriften), Einfügung §§ 149 bis 153 b (Gewerbezentralregister) sowie Änderung bzw. Einfügung zahlreicher Einzelvorschriften Gewerbeordnung, Änderung §§ 11, 20 und 30 Zentralregistergesetz, § 28 Straßenverkehrsgesetz, § 15 Personenbeförderungsgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Weitere Änderungen Bundeszentralregistergesetz, Anhebung der Grenze des § 149 Abs. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung für die Eintragung von Bußgeldentscheidungen im Gewerbezentralregister auf 200 DM, Änderung bzw. Ergänzung der einzufügenden §§ 150, 150a, 152, 153 und des § 147 Gewerbeordnung sowie § 9 und des Gebührenverzeichnisses der Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung, redaktionelle Änderungen und Klarstellungen