Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und der Spielverordnung (G-SIG: 12020401)
<b>Inhalt:</b> Bekämpfung des illegalen Glücksspiels durch Neufassung von § 33e Gewerbeordnung: Ermächtigung des Bundeskriminalamts zur Versagung der für Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Spiel durch Veränderung der Spielbedingungen oder durch Manipulation an der Spieleinrichtung als Glücksspiel im Sinne des § 284 Strafgesetzbuch veranstaltet werden kann; Anwendung auch auf Karten-, Würfel- oder Kugelspiele, die von einem Glücksspiel gem. § 284 StGB abgeleitet sind, oder auf Spiele, die nach den zur Prüfung eingereichten Bedingungen nicht wirtschaftlich betrieben werden können; Änderung von Abschnitt V der Spielverordnung betr. Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gewerbsmäßig betriebene Ausspielungen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderung des § 14 Spielverordnung: Anhebung der Obergrenze der Gestehungskosten für die bei Gewinnspielen und Ausspielungen ausgesetzten Waren von 50 DM auf 80 DM; Einfügung eines Art. 2a betr. Änderung § 18 Nr. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz: Erhöhung der Steuerfreigrenze für behördlich genehmigte Lotterien und Ausspielungen von 200 DM auf 320 DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Glücksspiel/Bekämpfung des illegalen Glücksspiels durch Neufassung von § 33e GewO * Spielverordnung/Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und der Spielverordnung * Rennwett- und Lotteriegesetz/Änderung § 18 RennwLottG betr. Erhöhung der Steuerfreigrenze für Ausspielungen