Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (G-SIG: 13020112)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C145 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 35a(neu) Gewerbeordnung: Untersagung der gewerbsmäßigen Veranstaltung von Spielen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen durch Menschen fiktiv zu töten (u.a. sog. Laserdrome). Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Laserdrom/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen * Gewerbeuntersagung/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen * Gewaltanwendung/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen * Unterhaltungsgewerbe/Untersagung von Laserdromen und ähnlichen Spielen