Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung (G-SIG: 00020318)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 139 GewO: Weiterleitung statistischer Mitteilungen von Arbeitgebern über die Verhältnisse ihrer Arbeitnehmer durch Stellen der Bundesverwaltung an die Landesbehörden, die für den Arbeitsschutz zuständig sind. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Statistische Erhebung/Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung * Arbeitsschutz/Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung