Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden sowie Erleichterung beim Einsatz sog. fahrbarer Zweigstellen von Kreditinstituten<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen
Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden sowie Erleichterung beim Einsatz sog. fahrbarer Zweigstellen von Kreditinstituten<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen