Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
Vertriebsverbot für elektronische Hörgeräte im Reisegewerbe und im Versandhandel, Sicherstellung eines Vertriebs durch geeignete Handwerksbetriebe;<br /> Änderung §§ 56 und 148 sowie Einfügung § 30c Gewerbeordnung