Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
Umstellung der örtlichen Zuständigkeit der Finanzgerichte bei Verfahren betr. Familienleistungsausgleich vom Sitz der Ausgangsbehörde auf den Wohnsitz des Klägers im Vorgriff auf eine organisatorische Neuordnung der Familienkassen bei der BA;<br /> Änderung § 38 Finanzgerichtsordnung<br /> <br /> Bezug: Siehe auch C121<br /> <br /> <strong>Redaktionelle Anpassung im BR:</strong> Rechtsförmliche Umgestaltung des Änderungsbefehls;<br /> Änderung (statt Neufassung) § 38 Finanzgerichtsordnung