Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und anderer Vorschriften
Beseitigung von Schwierigkeiten aufgrund der Lokalisation von Rechtsanwälten bei Änderungen der Gerichtseinteilung: Schaffung einer doppelten Zulassung als Übergangsmaßnahme, Regelung von Zweifelsfragen beim Wechsel der Zulassung bei einem bestimmten Gericht, bei der Fortführung bereits anhängiger Zivilprozesse als Prozessbevollmächtigter und bei der Bestellung als Notar;<br /> Einfügung §§ 33a und 227b sowie Änderung § 34 Bundesrechtsanwaltsordnung, Änderung § 8 Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte und § 47 Bundesnotarordnung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Klarstellung hinsichtlich der Zurücknahmemöglichkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung, Ausdehnung der Übergangsregelung in § 227a Bundesrechtsanwaltsordnung auf Fälle des Ausscheidens durch Tod;<br /> Änderung §§ 35, 227a Bundesrechtsanwaltsordnung