... Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Vereinfachung der Beschlussfassung der Vorstände von Rechtsanwaltskammern in Eilfällen durch Zulässigkeit auch der Nutzung des sog. besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für Abstimmungsverfahren;<br /> Änderung § 71 Bundesrechtsanwaltsordnung