Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (G-SIG: 11020574)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 113a und 116 Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte: Erhöhung der Rahmengebühren sowie Aufnahme der den Sozialgerichten nach dem Gesundheits-Reformgesetz zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten in den Regelungsbereich des § 116, Gebührenberechnung nach dem Gegenstandswert. Für Bund und Länder entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 1,5 Mio DM. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. Aufhebung von Regelungen betr. Gebühren in Hinterlegungssachen zur Ermöglichung von landesrechtlichen Regelungen; Änderung von Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Kostenrechts. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialgericht/Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren * Kostenrecht/ Änderung von Art. 4 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Kostenrechts * Hinterlegungsordnung/Aufhebung der §§ 24 bis 26 Hinterlegungsordnung