Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung
Nach Neuordnung des Medizinstudiums durch die Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 Übergangsregelung für die praktische Ausbildung in Krankenanstalten bei Studierenden, die im Jahre 1970 oder im Sommersemester 1971 das Medizinstudium aufgenommen haben;<br /> Einfügung § 14a Bundesärzteordnung<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch GESTA 7. WP N009<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Begrenzung der Übergangsregelung auf Studierende, die ihre ärztliche Ausbildung oder einzelne Abschnitte dieser Ausbildung innerhalb einer bestimmten Zeit abschließen; textliche Anpassung;<br /> Einfügung § 14a Absatz 3 und Änderung § 3 Absatz 1 Satz 2 Bundesärzteordnung