Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
Ergänzung der steuerbegünstigten gemeinnützigen sogen. Katalogzwecke um Einrichtung und Unterhaltung von der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehenden Kommunikationsnetzwerken (Freifunk-Netzen) durch Körperschaften, z.B. Vereine;<br /> Änderung § 25 Abgabenordnung<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe BR-Drs 573/18 GESTA 19. WP D020