Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch weitere Verschärfung der Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und zum Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen, u.a. Nachzahlung hinterzogener Steuern einschließlich Zinsen, maximaler Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro sowie generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre;<br /> Änderung versch. §§ Abgabenordnung und Art. 97 § 10 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung