Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung (G-SIG: 15019101)
<b>Bezug:</b> Mit der Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 eingeführte Missbrauchsvermeidungsregelung <br><br><b>Inhalt:</b> Erhalt der Gemeinnützigkeit von Fördervereinen für Betriebe gewerblicher Art durch Wegfall der Voraussetzung der Gemeinnützigkeit der geförderten Einrichtung, Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen durch diese Betriebe; Änderung § 58 Abgabenordnung sowie von § 1a Einführungsgesetz zur Abgabenordnung. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung); Sonderausgabenabzug bei Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und das Erststudium bis zur Höhe von 4.000 Euro, Ausweitung des Kreises der Berechtigten für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Verkürzung des Anmeldungszeitraums für die Abführung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags; Verlängerung der befristeten Sonderregelung für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten, Beschränkung der Ablieferungsbefreiung von Brennereien auf die ausschließliche Verwendung von Branntwein als Kraftstoff; Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, § 20 Umsatzsteuergesetz sowie der §§ 58 und 58a Gesetz über das Branntweinmonopol. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gemeinnützigkeit/Gemeinnützigkeit für Fördervereine gewerblich betriebener Einrichtungen * Verein/Gemeinnützigkeit für Fördervereine gewerblich betriebener Einrichtungen * Einführungsgesetz zur Abgabenordnung/Änderung § 1a EGAO betr. Fördervereine * Einkommensteuergesetz/Änderung versch. §§ EStG betr. Abgabenordnung * Umsatzsteuergesetz/Änderung § 20 UStG betr. Abgabenordnung * Branntweinmonopol/Änderung §§ 58 und 58a Gesetz über das Branntweinmonopol betr. Abgabenordnung * Berufsausbildung/ Sonderausgabenabzug bei erstmaliger Ausbildung * Studium/ Sonderausgabenabzug bei erstmaliger Ausbildung * Alleinerziehender/ Ausweitung des Kreises der Berechtigten für den Entlastungsbeitrag * Kapitalertragsteuer/Verkürzung des Anmeldungszeitraums für die Abführung der Kapitalertragsteuer * Solidaritätszuschlaggesetz/ Verkürzung des Anmeldungszeitraums für die Abführung des Solidaritätszuschlags * Biogas/Ablieferungsfreiheit nur bei Verwendung von Branntwein als Kraftstoff