Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Verschärfung des gewerblichen Bewachungsrechts und Verbesserung des Vollzugs unter Berücksichtigung der besonderen Situation bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften durch gewerbliche Bewachungsunternehmen: Einführung eines Sachkundenachweises für Bewachungsunternehmer und Leitungspersonal, Erlaubniserteilung nur bei geordneten Vermögensverhältnissen, Regelbeispiele für Unzuverlässigkeit, Möglichkeit von Verfassungsschutzabfragen und Einholung unbeschränkter Auskunft aus dem Bundeszentralregister durch die zuständige Behörde, regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung;<br /> Änderung §§ 34a, 61a und 71b Gewerbeordnung sowie Änderung bzw. Aufhebung versch. §§ und Anlagen Bewachungsverordnung<br /> <br /> Bezug: Eckpunktepapier des BMWi zur Überarbeitung des Bewachungsrechts<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erhöhung der Anforderungen an die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Gewerbetreibenden und bestimmter Wachpersonen, u.a. Ergänzung der Regelstraftatbestände für Unzuverlässigkeit, Erweiterung der Stellungnahme von Polizeidienststelle bzw. Landeskriminalamt sowie der Verfassungsschutzabfrage, Speicherung personenbezogener Daten im einzurichtenden Bewacherregister, Nachberichtspflicht; redaktionelle Änderungen;<br /> Wegfall der Änderung der Bewachungsverordnung, Vorratsbeschluss betr. § 34a Gewerbeordnung; Verordnungsermächtigung