... Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 13020234)
<b>Bezug:</b> Gesetz des Landes Baden-Württemberg vom 12. Dezember 1994 zur Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen (Gesetzblatt BW S. 673) Siehe auch B071 <br><br><b>Inhalt:</b> Gewährung einer Stellenzulage an Fachbereichsbeauftragte für Angelegenheiten von Lehre und Studium sowie Leiter eines Klinikums, Anpassung der Ämterstruktur bei Professoren an Pädagogischen Hochschulen (Baden-Württemberg) an diejenige von Universitäten; Änderung der §§ 35 und 43 Bundesbesoldungsgesetz sowie der Anlage 2 der Übergangsverordnung zum 2. Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bundesbesoldungsgesetz/Änderung der §§ 35 und 43 BBesG betr. besoldungsrechtliche Vorschriften * Stellenzulage/Stellenzulage an Fachbereichsbeauftragte für Angelegenheiten von Lehre und Forschung sowie für Leiter eines Klinikums * Universitätsklinik/Stellenzulage an Fachbereichsbeauftragte für Angelegenheiten von Lehre und Forschung sowie für Leiter eines Klinikums * Hochschullehrer/ Anpassung der Ämterstruktur bei PH-Professoren in Baden-Württemberg an die von Universitäten * Baden-Württemberg, Land/Anpassung der Ämterstruktur bei PH-Professoren in Baden-Württemberg an die von Universitäten * Pädagogische Hochschule/Anpassung der Ämterstruktur bei PH-Professoren in Baden-Württemberg an die von Universitäten