Gesetz zur Änderung beamten- und richterrechtlicher Vorschriften
Erweiterung der dienstrechtlichen Vorschriften über Teilzeitbeschäftigung und langfristige Beurlaubung von Beamtinnen und Richterinnen: Ausdehnung der bisherigen Vorschriften auch auf (männliche) Beamte und Richter, Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen mit pflegebedürftigen Angehörigen, Heraufsetzung der für die Beurlaubung maßgehenden Altersgrenze des zu betreuenden Kindes; Änderung § 48 Beamtenrechtsrahmengesetz, § 79a Bundesbeamtengesetz, §§ 2 a, 19, 51 Bundesbesoldungsgesetz, §§ 48 a, 62, 76a, 78 Deutsches Richtergesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Beseitigung noch bestehender Unterschiede hinsichtlich der Tilgungsvorschriften für weggefallene Disziplinarmaßnahmen zwischen Beamten und Soldaten durch Einfügung eines neuen § 8 im Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts