Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Verschiebung des Zeitpunkts der Aufhebung bzw. Anpassung bisheriger Gebührenregelungen im Zuständigkeitsbereich des BMI vom 14. August 2016 auf den 1. Oktober 2019 sowie des Zeitpunkts des Außerkrafttretens gebührenrechtlicher Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich der übrigen Ressorts und der Länder vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021; entsprechende Verlängerung der Fristen für den Erlass Besonderer Gebührenverordnungen; Anpassung der Übergangsregelungen des Bundesgebührengesetzes;<br /> Änderung §§ 23 und 24 Bundesgebührengesetz sowie Aufhebung Artikel 3, 4 und 5 Absatz 2 und 3 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes, Änderung und Aufhebung zahlreicher weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen zur Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz sowie zur Änderungen von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> zahlreiche Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen;<br /> Erneute Änderung zahlreicher Gesetze und Rechtsverordnungen; Bekanntmachungserlaubnis Marktorganisationsgesetz