Gesetz zur Abwicklung der Reichsärztekammer (Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz)
Anwendung der Vorschriften des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes auf die Abwicklung der Reichsärztekammer; Aufteilung der Versorgungslast für die ehemaligen Dienstangehörigen der Reichsärztekammer zwischen den Ärztekammern im Bundesgebiet und dem Bund<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen