Gesetz zur Absicherung der verfassten Studierendenschaft (G-SIG: 14019630)
<b>Bezug:</b> Siehe auch K012 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung der Aufgaben der Hochschulen um eine Forschungsfolgenverantwortung, Präzisierung und Erweiterung der Aufgaben der Studierendenschaft, Recht der Stellungnahme zu allen gesellschaftlichen Fragen; Änderung §§ 2 und 41 Hochschulrahmengesetz. Für die Haushalte von Bund und Ländern ergeben sich keine Auswirkungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Hochschule/Forschungsfolgenverantwortung für die Hochschulen * Hochschulrahmengesetz/Änderung §§ 2 und 41 HRG betr. verfasste Studierendenschaft