Gesetz zur Abschaffung der Sommerzeit
Abschaffung der jährlichen Zeitumstellungen im März und Oktober: ganzjährige Geltung der mitteleuropäischen Zeit;<br /> Änderung versch. §§ Einheiten- und Zeitgesetz<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/2213 GESTA 21. WP E019