Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen mit eigenem Einkommen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner sowie für mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe lebende alleinerziehende Mütter und Väter, Beibehaltung der Kostenheranziehung von Elternteilen, redaktionelle Anpassungen;<br /> Änderung §§ 92, 94, 95 und 97a sowie Umsetzung § 107 alt als § 108 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlungen des Ausschusses: </strong>Verzicht auf Abführung eines bestimmten Anteils der Berufsausbildungsbeihilfe oder des Ausbildungsgeldes junger Menschen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Anerkennung des Freibetrags als Einkommen;<br /> Zusätzliche Änderung § 93 Achtes Buch Sozialgesetzbuch