Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) (G-SIG: 10020594)
<b>Bezug:</b> Siehe auch Q15 <br><br><b>Inhalt:</b> Sicherstellung einer bundesweiten Erhebung und Auswertung von Daten über die radioaktive Umweltbelastung, Einrichtung einer Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität, Festlegung der Meßmethoden und der Voraussetzungen für die Festlegung von Dosis- und Kontaminationswerten. Regelungen für Maßnahmen und Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung; Änderung des § 9 LMBG sowie des § 1 BGSG. Mit dem Vollzug des Gesetzes sind Mehrausgaben verbunden. Diese ergeben sich insbesondere durch die Errichtung der Zentralstelle für die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie den Ausbau des Meßstellennetzes des Bundes. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Befugnisse der Länder werden aufgrund der Vorstellung des Bundesrates konkretisiert, insbesondere vollziehen sie die im Rahmen des Gesetzes vorgesehenen Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität/Einrichtung einer Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität * Radioaktivität/Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung * Katastrophenschutz/Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung * Grenzabfertigung/Befugnisse der Grenzschutz- und Zollstellen bei radioaktiver Kontamination * Grundgesetz: Art.13/Einschränkung des Grundrechts gem. Artikel 13 GG betr. Probeentnahmen zur Feststellung der Radioaktivität * Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz/Änderung des § 9 LMBG betr. Verbot des Inverkehrbringens radioaktiv belasteter Lebensmittel * Bundesgrenzschutzgesetz/Änderung des § 1 BGSG betr. Strahlenschutzvorsorgemaßnahmen